Andere Bundesländer noch ohne Antragsmöglichkeit
Die Berliner Wiederholungswahlen stehen an und dementsprechend prescht der Senat nun als bundesweit erster für die Pelletpreisbremse vor. Schon bevor auf Bund-Länder-Ebene im Dezember letzten Jahres Zuschüsse für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Pellets und Öl beschlossen wurden, hat Berlin ein eigenes Programm angekündigt. Dieses ist nun gestartet. Auf Brennstoffrechnungen (Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022) werden 80 Prozent des gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Welcher Referenzwert das genau sein wird, steht noch nicht fest. Maximal 2.000 Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit können rückerstattet werden, die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro. Die Anträge können bis zum 30.06.2023 bei der IBB gestellt werden. Für die Antragstellung sind die Eigentümer verantwortlich. Mieter bekommen die Entlastungen dann über die Nebenkostenabrechnung wieder. Insgesamt sollen bis zu 330.000 Haushalte und auch Gewerbetreibende profitieren.
Außerdem: Liquiditäts-gefährdeten Unternehmen wird im Auftrag des Berliner Landes eine Nothilfe in Form eines rückzahlbaren zinsvergünstigten Sanierungskredites geboten. Die Liquiditätshilfe soll Gewerbetreibenden unter die Arme greifen, deren Firma wegen Verdopplung der Energiekosten finanziell gefährdet ist. Antragstellungen hierfür sind bis zum 31.03.2023 möglich.
Wann die Zuschüsse für Pelletheizer auf Bundesebene ins Rollen kommen und Anträge möglich sind, ist weiter unklar. Länder verweisen hier auf noch fehlende Vorgaben des Bundes. Für Unruhe gesorgt hat die Entscheidung des Haushaltsausschusses, kleinere und mittlere Unternehmen mit nicht leitungsgebundener Energie von der Heizkostenhilfe auszuschließen. Daraufhin haben einige Bundesländer (Bayern, MV, Berlin) angekündigt, die Finanzhilfen für die Unternehmen selbst zu tragen. Quelle: DEPV (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.)